Nachdem Erasmus Thielmann 52 Jahre Breitscheid als Schulmeister und Glöckner treu gedient hatte, durfte er die Last des Amtes mit gutem Gewissen auf jüngere Schultern legen. Und der Nachwuchs war da! Sein Sohn Johannes, der wohl das Schulmeisterhandwerk bei ihm erlernt hatte, trat in seine Fußstapfen. Das Presbyterialprotokoll des Pfarrers Fuchs über die Einsetzung des Nachfolgers lautet: "den 2. Augusti (1739) ward in einem extra Presbyterio (Kirchenvorstandssitzung) zum Breitscheider Schuldiener, nachdem Erasmus Thielmann seinen 52 Jahre verwalteten Schuldienst aufgegeben, dessen sohn, so Bishero mit vielem ruhm zu Mademühlen schul gehalten, angenommen. Nachdem er vorhero examinieret worden, ward er befragt, ob er sein Amt auch treulich verrichten wolle, insbesondere, ob er 1) dem prediger folgen wolle, 2) kein Kind vor das andere halten, 3) täglich selber lernen, 4) die angeben, so die Kinder nit schicken, 5) die Kinder sonderlich informieren im christentum, 6) in der Kirche Zucht bey der jugend halten, 7) die gehörige Zeit informieren, 8) die Kinder nit ungebührlich straffen, 9) christlich leben mit seiner Frau und gantzen Haus etc. Alles dieses hat er unter Gottes Gnad versprochen zu halten, worauff ich ihn mit den ältesten zum schulmeister erkläret und Ihro Durchlaucht zur Confirmation unterthänigst überschickt ins consistorium, welche (die Bestätigung) auch tags darauff alß den 3. Augusti eingelauffen."
Johannes Thielmann amtierte hier bis zu seinem Tode, 1767. Während seiner Dienstzeit, 1744, erhielt Breitscheid eine neue Schule, wozu der Gemeinde eine allgemeine Landeskollekte bewilligt worden war. Es ist unsere "alte Schule" am Kirchenweg, trutzig auf Felsgrund aus Eichenstämmen erbaut. Noch auf über hundert Jahre hinaus war sie eine der schönsten und geräumigsten Schulen der ganzen Gegend. Bis um 1880 diente sie ihrer Bestimmung.
Die sonstigen Schulverhältnisse wurden in der Amtszeit unseres Thielmann noch nicht wesentlich gebessert gegen früher. Wir wollen sie hier, soweit wir sie berühren wollen, im Zusammenhang darstellen bis zur Neuordnung nach den Befreiungskriegen. Es ist zu beobachten, dass mit dem Regierungsantritt Wilhelms V. (1766) ein lebhafteres Tempo in den Schulreformen einsetzt. -
Was die Sommerschule betrifft, so erschien 1755 eine Verordnung, welche besagt, dass sich die 1705 den Schuldienern zugestandene herrschaftliche Personalfreiheit nicht auf die Fuhrfronen und die Abgabe an Haushühnern und Rauchhafer erstrecke; sie sei auch nur unter der Bedingung bewilligt worden, dass die Schulmeister, nicht nur die Winterschule, welche von Michaelis angehen und bis zu Ende des Aprilis fortwähren soll täglich ohne einige Versäumnis, sondern auch im Sommer alle Morgen vor oder nach dem Gebet eine Stunde lang, alle aber ohne Unterschied Sonntags 2 Stunden lang Schule halten und alldann vornehmlich den Katechismum mit den Kindern repitieren sollen". -(*) Mit den Sommerschulen ist es nicht einheitlich auf den Dörfern gehalten worden. Gegen Ende der 1750er Jahre, um die Frühlingszeit, da bekanntlich nicht viel Kinder zur Schul gingen, "hat die Frau unseres Schulmeisters diesem vorgeworfen, der Schulmeister zu Erdbach
*) Siehe auch Anhang S. 398 !
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von Kornelia Pelz übersetzt
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