1736. "Richtiges Verzeichnis dessen, was die Gemeinde Breitscheid ihrem
zeitigen Prediger abtragen und arbeiten muss". (Auszug)
Ein jedes Haus muss jährlich geben 2 Mesten Korn und 2 Mesten Hafer; sodann anstatt der sehr zergliederten Gildhafer (Zinshafer) bei Lieferung der herrschaftlichen Futterhafer ein Malter von der besten Hafer. (Jedes Haus 1 Malter ? das stimmt wohl nicht!) -
Ein jedes Pferd muss einen halben Tag arbeiten, entweder ackern oder Mist fahren; dagegen bekommen die Leute das Mittagessen, bei dem Mistfahren aber Heu vor das Vieh bei der Ladung und der Fuhrmann ein Stück 9 Uhr - Brot und Mittagsuppe. - Ein jedes Pferd ein Karrn Holz ohne Entgelt. - Die Fuhrleute müssen alles, wie es Namen hat, einfahren und bekommen dagegen nur ein Stück Butterbrot oder auch einen Trunk Bier, wenn's heiß ist. - Die Wiese im Tiergarten muss die Gemeinde ohne Entgelt mähen. - Ein jeder Häcker muss einen Tag arbeiten, hacken, Fruchtschneiden und wozu er begehrt wird; soll er aber Hafer oder Gerst mähen, so arbeitet er nur einen halben Tag. Dagegen bekommen sie 3 mal zu essen und 1 Stück 4 Uhr - Brot. - Der Pfarrer hat einen freien Brand. - Übrigens hat er freie Weide für all sein Vieh, dem Kuhirten gibt er seinen Lohn, keinen Schweinehirten darf er halten, gibt ihnen auch keinen Lohn, muss aber dagegen den Eber oder Watz beständig auf seine Kosten anstellen und verpflegen. Dem Kälberhirten, wenn er Kälber hat, gibt er Kost und Lohn wie andere Leute. Muss auch den Schäfer halten, wenn er wie andere den Pferch genießen will. -
Nebeneinnahmen des Pfarrers:
Von einer Copulation samt Proklamation erhält er 22 Albus 4 Pfennig; dabei eine freie Mahlzeit, und die Braut gibt ein Schnupftuch. - Von einer alten Leiche 15 Albus, oder 10 Albus und eine Mahlzeit; von einer ledigen Person 10 Albus. - Von einem Kind zu taufen eine Mahlzeit oder 5 Albus, ein jeder Gevatter 1 Albus 4 Pfennig. Morgens den Branntwein. Von einem unehelichen Kind zu taufen zusamt der Mutter Vorstand (d.h. Vorstellung vorm Presbyterium) 2 Gulden; ebensoviel wird bezahlt von einem durch allzu frühen Beischlaf erzeugten Kind und deswegen abzulegenden Presbyterial- Vorstand. - Eine Mannsperson gibt bei der Vorbereitung (zum heiligen Abendmahl) 2 Pfennig Opfergeld, eine jede Weibsperson 2 Eier.
- Damals war es herkömmlich, dass die Medenbacher dem Pfarrer zur Winterszeit, nämlich von geendeter Kornsaat an bis zum Frühling, wenn der erste Pflug wieder hinausging, ein Pferd schickten zum Reiten nach Medenbach. Später wurde die Verpflichtung zur Stellung des Winterpferdes durch einen Reichstaler abgelöst.
- In einem Verzeichnis über die Einkünfte der Pfarrei schreibt Pfarrer Wolf 1866: "Die Gemeinde Medenbach hatte nach dem Inventar dem Pfarrer an den Sonntagen, an welchen er daselbst zu predigen hat, von Michaeli bis Ostern ein Reitpferd zu stellen; da dasselbe aber gewöhnlich ein lebensgefährlicher Klipper gewesen sein soll, so habe sich, sagt man, der Pfarrer mit der Gemeinde dahin geeinigt, dass letztere ihm anstatt eines Reitpferdes ein Paar Stiefelsohlen jährlich stelle. Es kommt daher (heute noch bei den Einkünften) unter Nr. 4 ein Posten mit 1 Gulden 30 Kreuzer für ein Reitpferd vor".
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von Kornelia Pelz übersetzt
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