Postraub bei Kölschhausen
In der Nacht vom 13. zum 14. November 1765 wurde der kurpfälzische Postwagen, der sich auf der Reise von Frankfurt nach Siegen pp. befand, in der Hörre bei Kölschhausen von einer Räuberbande angefallen, "der Postknecht geschlagen, auf die darin sitzenden Personen geschossen, der Jud Liebmann von Herborn verwundet, herausgerissen und mit Schlägen misshandelt, sodann demselben 7556 Gulden nebst anderen Sachen, dem Kaufmann Zickwolf von Iserlohn aber 70 Reichstaler abgenommen, auch ein Ballen goldner Uhren, Tabaksdosen und anderer Kostbarkeiten, dem Kaufmann Xajona aus Amsterdam gehörig, sowie noch verschiedenes Geld und Waren geraubt". Der Verdacht lenkte sich sofort auf fünf der Täter aus Herborn, Burg und Erdbach. Sie wurden verhaftet, leugneten aber.
Da ging die Nachricht beim Gericht ein, daß die gestohlenen Sachen sich in Breitscheid befänden und daß sie in der Nacht vom 20. Januar 1766 von einem Breitscheider nach Liebenscheid gebracht werden sollten. Der Kommissar von Dillenburg begab sich mit einem Kommando Soldaten nach Liebenscheid. In dem Wirtshause daselbst kam es zur Verhaftung des Breitscheiders. Man durchsuchte ihn und fand bei ihm goldne und silberne Uhren und Dosen, vom Postraube herrührend.
Beim Verhör (in Dillenburg) gab er vor, die Sachen von einem Zigeuner erhalten zu haben. "Darauf ward die Schärfe gebraucht und der Gefangene dem Stock untergeben. Er hielt aber eine Tracht Schläge herzhaft aus", bat jedoch endlich um eine Stunde Bedenkzeit. "Nach Ablauf dieser Frist erbot er sich aus Liebe zu Ihrer Hoheit, seinem gnädigen Landesfürsten, zu einem aufrichtigen Geständnis. Er gab sofort die Namen sämtlicher Mitglieder der Räuberbande an. Es waren der Jäger Müller und sein Schwager E. von Erdbach, Grün aus Herborn, D.. von Burg, die 2 Vorsteher von Breitscheid K... und G... und die beiden Schuck von Herborn. Er selbst nannte sich Johann Hrch. Georg, habe aber mit dem Raub gar nichts zu tun, er solle das Geraubte nur zu Geld machen und sei dazu verleitet worden.
Noch in derselben Nacht veranlasste der Kommissar, die Schuldigen in Erdbach, Burg und Herborn auszuheben. Er selbst ging um Mitternacht mit dem Rest der Soldaten nach Breitscheid, um sich der Verdächtigen zu bemächtigen. Diese hatten sich aber bereits auf flüchtigen Fuß gesetzt. Es gelang mir, den K. in seinem innen besetzten Hause bei seiner Rückkehr zu verhaften. Er konnte gleichfalls nur durch eine gute Tracht Schläge zu einem unvollständigen Geständnis bebracht werden." Bei der Vernehmung und Gegenüberstellung der Angeklagten legten sie ein teilweises Geständnis ab. Alle Angeklagten aber gaben den Joh. Hrch. Georg von Breitscheid von der Tat selbst frei. Weil nun der M. leugnete und sich die Angaben in verschiedenen Punkten widersprachen, so beschloß die fürstliche Canzlei am 15. Juli 1766, die Angeklagten zur Erlernung der vollen Wahrheit noch peinlich zu befragen, sie zu foltern. M. gab bei der Marter zu, den Schuß in den Wagen getan zu haben, der alte Schuck hielt die ganze Folter aus, ohne Weiteres zu bekennen, und bei den übrigen kam bei der Marter
seite-140 - seite-142
von Kornelia Pelz übersetzt
|