1788-1790. Die erste Orgel in Breitscheid
Unsere jetzige alte Orgel ist die erste in Breitscheid. Als das "alte Haus" (Ludwigsbronn) bei Dillenburg (zwischen Donsbach und dem Neuhaus) den Weg alles Zeitlichen ging, bemühte sich Breitscheid beim Oberkonsistorium im Jahre 1762 um die dortige Orgel, da es selbst keine besaß. Diese Orgel erhielt aber dann Schönbach. 1780 bittet die Gemeinde Breitscheid, aus eigenen Mitteln eine Orgel anschaffen zu dürfen. Die Genehmigung wird erteilt. 1788 baute der Orgelbauer Dreuth aus Griedel (bei Butzbach) unsere Orgel. Das Stimmen derselben geschah im September 1789, als es drüben in Frankreich gar nicht stimmte. Die Abnahme erfolgte auf das Gutachten des Lehrers Steup in Dillenburg vom 3. April 1790 (Staatsarchiv Wiesbaden). - Um 1837 wurde ein besonderer Balgzieher angestellt, damit das Windmachen in rechter Weise ausgeführt werde. - Bis 1906 hatte die Orgel ihren Platz auf der Jungenbühne, über dem ersten Eingang in die Kirche, Treppchen vom Chor aus. Sie wurde dann 1906 neu instand gesetzt und um den Subbaß erweitert. Kosten 750 Mark. Ihren neuen Platz erhielt sie auf der Zwerchbühne. Bei Gelegenheit der Paul Gerhard-Feier diente sie zum ersten Male wieder beim Gottesdienst, und es wurde auch ihrer bei der Feier gedacht.
1791, November 10. "Im monatlichen Presbyterium erschienen wegen eines ständigen Kirchenmeisters die sämtlichen Ältesten, Heimberger und Vorsteher. "Der Vorgeschlagenen Gg. Kolb wollte dieses Amt nicht annehmen. Als man, fragte, ob die Gemeinde ihm keinen Nutzen könnte oder wollte zuweisen, antworteten alle mit nein..., sie könnten auch keinem die Gemeins-Dienstfreiheit zugestehen, da wegen der schon ohnehin vielen freien Leuten die Gemeins-Arbeit nicht alle könnte bestritten werden. (Presbyterialprotokolle Band II .)
1788 Belehnung der Gemeinden Breitscheid, Erdbach und Schönbach mit dem Ton in ihren Gemarkungen.
Unterm 15. September 1788 hatte die Fürstliche Berg- und Hüttenkommission eine Neuordnung ("zweckmäßige Einrichtung") des Tongrabens in den obengenannten Gemeinden vorgeschlagen. Unterm 7. Oktober erklärte die Landesregierung, dass sie umsoweniger Bedenken finde, diesen Vorschlag zu genehmigen, "als vermöge der Erklärung der Pfeifenbäcker- und Häfner-Zünfte dadurch allen Beschwerden abgeholfen werden dürfte". Die Berg- und Hüttenkommission könne darum "weitere Eröfnung und Verfügung" in dieser Sache treffen.
Vom 20. Oktober dess. Jahres sind nun 2 Schriftstücke der Berg- und Hüttenkommission vorhanden. Das eine hat folgenden Wortlaut:
"Demnach die bisherige Einrichtung, nach welcher in den Gemeinden Breitscheid, Erdbach und Schönbach der Pfeifen-Hafner- und Walkerthon auf herrschaftliche Kosten gegraben und an die Fabriken überlassen worden, mit vorgängiger Genehmigung Fürstlicher Landesregierung aufgehoben und dargegen besagte Gemeinden mit diesen Erdarten...(Rand zerrissen) jedoch widerruflich belehnet hat, folglich nunmehr diejenigen Fabrikanten, so diesen Thon brauchen und verarbeiten, sich wegen Grab (-) und Erhaltung desselben bei Heimberger und Vorsteher besagter Gemeinden zu ... (melden?. - Rand zerrissen) und darüber nach der den Gemeinden vorgeschriebenen Ort eine b... (billige? - Rand abgerissen) Übereinkunft zu treffen... (haben ? - Rand fehlt), als wird solches hierdurch zur Nachricht öffentlich bekannt gemacht.
Dillenburg den 20. Oktober 1788.
Fürstliche Berg- und Hüttenkommission hierselbst.
gez. V. Röder
seite-152 - seite-154
von Kornelia Pelz übersetzt
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