serer verständigsten Männer von jeher kam, dass unsere Viehherden von Seuchen und dergleichen Übeln, womit andere Gemeinden zu kämpfen hatten, ganzlich verschont blieben. d), dass zu den Zeiten des berühmten Forstmannes, des Herrn Oberforstraths Hertig, von demselben erkannt worden ist, dass die Breitscheider aus angegebenen Gründen ihre Waldblößen behalten müssten und nie abgeben dürften. e), dass die Breitscheider Gemeinde für sich und die Nachkommenschaft Wald genug, aber Äcker, Wiesen und Weideplätze zu wenig besitzt. f), und dass die Gemeinde mit gutem Consens (Zustimmung) schon mehr Weideplätze zu Wald abgegeben hat, als gut und ihr jetzt lieb ist; und deshalb sie sich genöthigt sehen wird, wieder anzusuchen um Abtretung von Wald zu Weideplätzen. -
Das ist die verlangte Erklärung, bei der wir, wenn wir nicht unrecht gegen uns selber handeln wollen, was uns doch niemand je zumuthen wird und kann, für immer müssen stehen bleiben, da sich unsere Ortsverhältnisse in diesen Stücken voraussichtlich nicht verändern werden."
Sich empfehlend, Breitscheid, d. 4. Juli 1836. Der Ortsvorstand. (Aus dem Gemeindearchiv.)
Zu S. 184! 1838, Apr. 26. Um die Pfarrwiese.
Es erschien Joh. Henr. Schmidt 4 r (Gemeinderechner) und dess. Ehefrau Anna Marg. , geb. Petry von Breitscheid und gaben folgendes zu Protokoll: "Nach unserm Vorhaben sind wir gesonnen, eine neue Mahlmühle unter die Pfarrwiese aufzubauen, wo es aber nach Einsicht des Herrn Werkmeister... bestimmt worden ist, dass der Mühlgraben über die Pfarrwiese herunter gelegt musste werden, so bitten wir den Sämtlichen Kirchenvorstand, dass uns das nöthige Ruthenmaß an der Pfarr Wieß ... mit genehmigung hoher Landesregierung bewilligt werden könnte. -
Der Wiesengehalt von der ganzen Pfarr- Wiese enthält 182 Ruth. 68 Schuh, welche der Pächter Joh. Peter Kolb jgr gepachtet hat..." (Es handelte sich um 8 Ruten 16 Schuh, die der Mühlgraben beanspruchte. Anfangs war der Kirchenvorstand dem Antrag gegenüber günstig gestimmt; aber auf Betreiben des Schultheißen Debus von Medenbach, der auf dem Standpunkt stand, die Pfarrwiese dürfe nicht "verschlaudert" werden, wurde der Antrag vom Kirchenvorstand und der Behörde abgelehnt). [Die Hauptakten darüber finden sich im Pfarrhaus.]
Zu S. 184! Häfnerei betr. 1836.
Der Einfluss der fremden Geschirrhändler auf die hiesige Bevölkerung. Dazu schreibt Pfr. Schellenb in der Kirchenchronik: "Der tägliche Umgang mit den sogenannten Mekesern oder Geschirrhändlern, Menschen der verworfensten Art, wirkt sehr nachtheilig." -
Desgl. 1846. Cirkularbuch (Gemeindearchiv): Beschluss der Gemeindeverwaltung: "Die 5 Wirthen dahier haben Fremdenbücher anzulegen, und dem Herzoglichen Schultheißen wird eine Strenge Polizey auf die Erdenwarenhändler anempfohlen. Kein Fremder darf nach der Landessicherheitsordnung ohne Nachtszettel des Herrn Schultheißen beherbergt werden".
übersetzt von Kornelia Pelz
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