men Man gehet dieß nicht an, der Gottlose nehme sich an, undt gebührt Predigern die Laster zu straffen auch zur Unzeit. 2. Tim. 4. obwohl wir alle gemeind, weil wir alle seind.
10. Zum Zehnten: So bezeugt er Selbsten sich ein solchen auditorem (1) zu sein der nicht etwaß gutes auß den Predigten zu lernen begehrt, sondern welcher nur lauerth auff den Pfarrer, daß er ihn in Worten carpiere (2), dieselbe fälschlich aussprenge, wie er den mier albereith gethan, nachgesat, ob solte ich schimpfliches von meim gnädigsten Landfürsten und Fürstinnen gepredigt haben, welches alles er als infamia mendacia (7) mihr nachredet, aber doch zu ewigen Tagen nicht wahr machen soll, welches alles zu straffen nach der Gebühr meiner gnädigen Obrigkeit in ihr Gewissen schube.
11. Zum Eilfften: hat er mich bei Obrigkeit wie auch gemeinen Leuthen traduciert (3), als thäte ich mein Ampt nicht, welches wen es war, er den Ältesten (alß welche eben uff mein Leben acht zu geben haben, warzu ich sie den vor diesem zu Underschieden vermahnt habe, sie sollen uff mich, mein Lehr und Leben acht geben, wan sie etwas Ungebührliches von mihr, meim Weib, Kindern und Gesinde, sehen oder hörten, anzeigen) gesagt haben solte, Matt. 18., welches doch hoffentlich kein Mensch von mihr sagen würdt.
12. Zum Zwölfften: weilen bei meiner gnädigen Obrigkeit darüber geklagt undt mich gebürent verantworten wollen, hat er bei der Gemeinde zu Unterschieden schimpf und schmützlich von mihr geredet (die Gemeinde auffgemahnt sie solten doch bei ihn halten) ich aber solte mich schemen! Daß ich ihn bei der Obrigkeit verklagte, er wolte ja über mich nicht geklagt haben. Alß wen ich etwas Übles gethan? Als wen es übel undt unrecht wehre, sein Ehr undt guten Nahmen retten? Ja als wen es Übels undt unrecht alles Gott undt der Obrigkeit befehlen! Seind das nun nicht grobe Lügen? Ist daß nicht ein falsch Zeugnis wieder daß neunte Geboth seinen nehesten betriegen? Ist daß ein unchristliche Boßheit undt unmenschlicher Grim von ein Christmenschen gegen den andern? Ja von eim Heimberger gegen seinen Seelsorger, deßen Wolff er ist, ich geschweige anderer grobe Laster, welche von Obrigkeit billig zu straffen ernstlich werth.
De patre suo C. me odit ex. (Von seinem Vater her haßt er mich)
Weilen den ich nuhn erzehlter Ursachen halben ihn Heimbergern actioniert (4) undt uff fürstlicher Cantzlei dahin bracht, weilen er solche falsche ausgegossene Wort über mich nicht wahr machen kann, weßwegen er mihr einen Vertrag anbieten lassen. Wen er dan verheist, a dato (von jetzt an) von allem Schmehen, Lestern, sich zu hüten, undt daran sein will, mit mihr in Einigkeit zu leben, allen Groll und Haß fallen zu lassen, undt nichts wegen actionieung (5) an mihr oder den meinigen, weder durch sich selbst, oder andere, in einige Weiß zu rechnen, welches wan er mit Handgelöbnus de non amplius injuriando et offendendo (6) mihr verspricht: will ich alsdan, wie ein rechten Christen eignet, waß er mihr zuleid gethan, dessen zu ewigen Tagen undt Zeiten nicht mehr gedenken, sondern thun wie Chrisostomus sagt, ehe ich das Ebenbild meines Gottes verlihren, ehe wolte ich meinen Feinden das allerärgste so sie mihr gethan verzeihen, so will ich nicht wie ein Haar der Kopf mich halten, (F) als wolte ich mich lang bitten undt nicht heraußlassen, sondern hinmit alsbald verzeigen undt vergeben, weilen ich noch bei ihm uff dem Wege bin, undt die Sonne nicht über meinen Zorn undergehen laß. Sondern der Sachen Feind undt des Menschen Freundt sei, undt also Gott bitten, nach der fünfften Bitt umb Erlassung unserer Sünden.
Dieser Vertrag ist begehrter Maßen den 21t. 9bers (September) Anno 1664 also im Pfarrhauß ge-
F) (d.h. ich will nicht so hartnäckig auf meiner Weise beharren, wie der Kopf ein Haar festhält).
1) = Zuhörer; 2) = meistern, will es besser wissen als ich; 3) = ausgetragen; 4) = verklagt habe; 5) = meiner Anzeige; 6) = fürderhin mich nicht mehr zu beleidigen und anzugreifen; 7) = schändliche Lüge.
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von Kornelia Pelz übersetzt
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