langt, zu Euer Gnaden zu kommen, so darf ich mich eigentlich nicht sonder Vorweissen meiner Vorgesetzten in solche Händel begeben, aber ich wills doch nicht abschlagen zu Erhaltung nachbarlichen Friedens "vnd wern wol geneigt gewest, ßo balde zu kommen, aber hab itzundt mein phert (Pferd) verschickt, daß (das) mir in zweyen tagen nit widder kompt, aber Biß nechst Dinstagk nach Dato diß brieffs will ich, gelibt eß Got, zu Dillenburgk vnderthenigkliche erscheinen.(1)... Hie mit wolle got v.g. in glückseligem regement Erhalten... E.g. vnder Jost ffeigen Keller zu Dredroff." (Der Sand liegt noch auf dem Schreiben. - Wie die Sache mit dem Schäfer ausging, ist aus den Akten nicht zu ersehen.)
1557, Juni 30 kam endlich der Katzenelenbogische Erbschaftsstreit durch den Frankfurter Vertrag zum glücklichen Abschluß für Nassau-Dillenburg. Das Amt Driedorf fiel nun wieder an Nassau zurück. Nur der klugen und beharrlichen Arbeit unseres Grafen, eine ganze lange Regierungszeit hindurch, war dieser Ausgang zu verdanken gewesen. Wie glücklich und freudig bewegt mag der nun Siebzigjährige die Heimreise von Frankfurt angetreten haben! Er nahm sie durch das wiedergewonnene Amt Driedorf (*). "Sieh, da ist die Aspenstrut! Nun soll es auch besser werden zwischen diesen Dörfern!" dachte er wohl in Erinnerung an die Trübungen zwischen den Gemeinden, die, ebenso wie der große Prozeß, bis in seine Jugendzeit zurückreichten. Die Kunde von der Durchreise des Grafen ist ihm vorausgeeilt. "Bei dem Glücklichen tue ich heute keine Fehlbitte" denkt wohl eine bekümmerte Seele in Breitscheid. Und als er "bei dem kalk" herabfährt, naht seinem Wagen eine einfache Bäuerin, des Hansen Hen Hausfrau zu Breitscheid. Die darf ihr Anliegen vorbringen: "In der wochen vor Pfingsten hat der gemein hirdt von Breidtscheidt, uff einem vnfruchtbaren driesch gehudet bei der Aspenstruth, niemandt an frucht oder weide schedlich gewesen, des vnangesehen, haben die von Gosternhain in die herdt gefallen, ein kue gepfendt," die uns zugestanden und die sie nicht wiedergeben wollen. Der Graf hat darauf "gnedige antwort geben, sie solt gedult dragen", " ihr "solt verholfen werden." - Hansen Hens sahen freilich ihre Kuh nicht wieder. Nach 18 Monaten (6. Januar 1559) erinnert Hen in einem Schreiben den Grafen an seine Zusage, als er vom "Frankfurter gutlichen tag" gekommen sei. War es dem alten Mann in Vergeß geraten?" "Zärtliche Sorgfalt für das Wohl seiner Untertanen" rühmt doch Arnoldi an ihm. Aber nun schreibt er flugs seinen Schultheiß zu Driedorf: "wollest vns derwegen vfs ehist schrifftlich... berichten wie es mit diesser pfandung ein gestallt habe daran thustu vnsern beuelch." Der Schultheiß berichtet, der Breitscheider Heimberger sei damals "sampt zween mannen" den Pfanden nachgefolgt mit Begehr Wiedergebung der Pfande. Der Keller Feige und er, der Schultheiß, hätten bei den Gusternhainern fleißig angehalten, aber diese hätten ihrem Rat nicht gefolgt, sondern ihrem eigenen Sinn. Danach seien die von Breitscheid
*) Die Huldigung des Amtes Driedorf ließ er im Frühjahr 1558 in seinem Namen von seinem Sohne Johann entgegennehmen.
1) Was würde der gute Jost Feige sagen, wenn er heute wiederkäme und sähe, auf wie mancherlei Weise er heute mit der Behörde in Dillenburg rasch in Verbindung treten könnte! (Fernsprecher, Eisenbahn, Auto, Fahrrad, Motorrad). Und die Heutigen guten Wege, gegen damals! (Er ritt auf der alten Rheinstraße nach Dillenburg, das war wenigstens der kürzeste Weg).
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von Kornelia Pelz übersetzt
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